Mitarbeit im Heimbeirat
Wir wünschen uns, dass die Entscheidungen der Bewohner in möglichst viele Bereiche unseres Hauses mit einfließen. Aus diesem Grund gewährleisten wir in unserem Hause die Mitwirkung des Heimbeirates nach §30 der Heimmitwirkungsverordnung. Der Heimbeirat besteht aus vier bis fünf Mitgliedern.
Der Heimbeirat wird alle zwei Jahre neu gewählt. Er ist für die Bewohner und für die Heimleitung gleichermaßen Ansprechpartner in Heimbelangen.
Der Heimbeirat trägt regelmäßig zur Gestaltung der Speisepläne bei, indem er die Essenswünsche während der Heimbeiratssitzungen vorträgt.